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Website-Inhalte  |  Was unbedingt auf Ihre Website sollte

Beschäftigen Sie sich jetzt mit den konkreten Inhalten für Ihre Website. Folgende Informationen sollten Sie unbedingt auf Ihrer Website präsentieren:

Startseite
Ihre Startseite muss die Besucher Ihrer Website dazu bewegen, auf Ihrer Website zu bleiben und sich weitere Seiten anzuschauen. Stellen Sie das Wesen und die Vorzüge Ihres Unternehmens kurz vor, geben Sie Ihren Besuchern einen Anreiz, sich auf Ihrer Website umzuschauen, und leiten Sie den Besucher auf wichtige Unterseiten weiter.

Logo
Ihr Firmenlogo sollte auf jeder Seite Ihrer Website immer an der gleichen Stelle erscheinen. Die Farben Ihrer Website sollten auf die Farben Ihres Logos abgestimmt sein. Auf diese Weise sehen die Kunden gleich beim ersten Besuch Ihrer Website, dass Sie beim richtigen Unternehmen gelandet sind.

Kontaktinformationen
  • Firmenname und -adresse
  • Telefon- und Faxnummern
  • Emailadresse
  • Bürozeiten / Öffnungszeiten
  • Anfahrtsbeschreibung evtl. mit Straßenkarte
  • Foto Ihres Firmengebäudes, damit Ihre Kunden Sie bei einem Besuch leichter finden können.
  • Hauptansprechpartner für Verkauf, Service, Reklamationen usw.

Informationen zu Ihren Produkten und Dienstleistungen
  • Beschreibung Ihrer Produkte und Dienstleistungen
  • Kernkompetenzen Ihres Unternehmens
  • Wie Sie sich von anderen Anbietern unterscheiden
  • Wo Ihre Produkte verkauft und in welchem Bereich Ihre Dienstleistungen eingesetzt werden
  • Preise und Konditionen oder Informationen dazu, wie man einen Kostenvoranschlag erhalten kann

Vorvertragliche Informationen nach dem Fernabsatzgesetz
Ob und in wie weit Sie auf Ihrer Website vorvertragliche Informationen nach dem Fernabsatzgesetz zur Verfügung stellen müssen, hängt davon ab, wie und an wen Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen vertreiben.
Wertvolle Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
 Fernabsatzrechtliche Vorschriften im BGB
 Rechtsprechungsübersicht zum Fernabsatz
 FAQ zum Fernabsatzgesetz

Impressum
Jede gewerblich genutzte Website muss von Rechts wegen ein Impressum mit folgenden Informationen haben:

1. Name und Anschrift des Anbieters
Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz anzugeben. Weiterhin müssen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.

2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.

3. Angabe des Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.

4. Angabe der Aufsichtsbehörde
Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.

5. Register und Registernummer
Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.

6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.

8. Weitere Angaben
Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlicht, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.

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