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Website-Inhalte | Was unbedingt auf Ihre Website sollte
Beschäftigen Sie sich jetzt mit den konkreten Inhalten für Ihre Website. Folgende Informationen
sollten Sie unbedingt auf Ihrer Website präsentieren:
Startseite
Ihre Startseite muss die Besucher Ihrer Website dazu bewegen, auf Ihrer Website zu bleiben und sich
weitere Seiten anzuschauen. Stellen Sie das Wesen und die Vorzüge Ihres Unternehmens kurz vor, geben Sie
Ihren Besuchern einen Anreiz, sich auf Ihrer Website umzuschauen, und leiten Sie den Besucher auf wichtige
Unterseiten weiter.
Logo
Ihr Firmenlogo sollte auf jeder Seite Ihrer Website immer an der gleichen Stelle erscheinen. Die Farben
Ihrer Website sollten auf die Farben Ihres Logos abgestimmt sein. Auf diese Weise sehen die Kunden gleich
beim ersten Besuch Ihrer Website, dass Sie beim richtigen Unternehmen gelandet sind.
Kontaktinformationen
- Firmenname und -adresse
- Telefon- und Faxnummern
- Emailadresse
- Bürozeiten / Öffnungszeiten
- Anfahrtsbeschreibung evtl. mit Straßenkarte
- Foto Ihres Firmengebäudes, damit Ihre Kunden Sie bei einem Besuch leichter finden können.
- Hauptansprechpartner für Verkauf, Service, Reklamationen usw.
Informationen zu Ihren Produkten und Dienstleistungen
- Beschreibung Ihrer Produkte und Dienstleistungen
- Kernkompetenzen Ihres Unternehmens
- Wie Sie sich von anderen Anbietern unterscheiden
- Wo Ihre Produkte verkauft und in welchem Bereich Ihre Dienstleistungen eingesetzt werden
- Preise und Konditionen oder Informationen dazu, wie man einen Kostenvoranschlag erhalten kann
Vorvertragliche Informationen nach dem Fernabsatzgesetz
Impressum
Jede gewerblich genutzte Website muss von Rechts wegen ein Impressum mit folgenden Informationen haben:
1. Name und Anschrift des Anbieters
Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz
anzugeben. Weiterhin müssen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe
eines Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.
2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern
möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG-
oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich
nicht angegeben werden.
3. Angabe des Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die
Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.
4. Angabe der Aufsichtsbehörde
Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde
nebst Kontaktdaten aufzuführen.
5. Register und Registernummer
Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister
eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.
6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die
Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte,
Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem
diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im
Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die
jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link
verwiesen werden kann.
8. Weitere Angaben
Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt
werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlicht, so muss ein Verantwortlicher im
Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die
voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.
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